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Datenschutz für Zahnarztpraxen und Dentaltechnik

24. Oktober 2018
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Seit mit dem 25. Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO das Bundesdatenschutz Gesetz (BDSG) ablöste, sind alle, die personenbezogene Daten verarbeiten, verunsichert. Das betrifft auch Zahnarztpraxen und die Dentaltechnik. Die DSGVO regelt alle datenbezogenen Vorgänge noch einmal detaillierter, als das zuvor der Fall war. Dabei geht es sowohl um die Erhebung als auch um die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, um die Weitergabe der Daten an Dritte und an eine eventuelle Löschung der Daten. Arbeiten nun Zahnarztpraxen und Labore für Dentaltechnik zusammen, regelt die DSGVO den Datenverkehr. Für Dentallabore und Arztpraxen sind die Regelungen sinnvoll, denn hier wird grundsätzlich mit persönlichen, sensiblen Daten gearbeitet.

Das änderte sich mit der DSGVO:

– Die Anforderungen an die Informationssicherheit sind höher.
– Gehen personenbezogene Daten verloren, muss schnell Meldung erstattet werden.
– In der Zahnarztpraxis oder im Dentallabor muss ein Datenschutzbeauftragter oder eine Datenschutzbeauftragte ernannt werden.
– Die Verträge mit Zulieferern etc. müssen neu ausgehandelt werden.
– Verhaltensregeln und Zertifizierungen sind neu geregelt worden.

Das Personal von Praxen und Laboren für dentaltechnik muss sich also mit einigen Themen noch einmal auseinandersetzen. Insbesondere die Rechtsgrundlagen, Betroffenenrechte, die Datenschutzerklärung selbst und die Informationssicherheit spielen eine Rolle. Es muss eine Einwilligung in die Verarbeitung der Daten eingeholt werden, und es muss erst einmal klar sein, was nach der DSGVO überhaupt personenbezogene Daten sind. Was genau die Aufgaben der Datenschutzbeauftragten ist und wie sie ihre Verantwortlichkeiten wahrnehmen, ist ebenfalls geregelt. Und zu guter Letzt gibt es Anweisungen, was bei Datenverlust zu tun ist. Der wichtigste Punkt der neuen Regelungen ist der Schutz der Patienten und Patientinnen, die nun genau wissen, was mit ihren Daten passiert, und ein Stück weit selbst entscheiden können, was gelöscht wird und wann das passiert.

Kompetente Einweisung für zahnmedizinisches Personal und die Dentaltechnik

Die Internetpräsenz der Praxen und Labore muss hinsichtlich der DSGVO überarbeitet werden, das ist klar. Neben neuen Hinweisen zum Datenschutz muss auch transparent gemacht werden, ob die Seite Cookies speichert und wenn ja, was damit geschieht. Für die Datenschutzbeauftragten der Labore für Dentaltechnik und der zahnmedizinischen Praxen ist eine Schulung, die die genauen Auswirkungen der DSGVO deutlich macht. Ob nun der Solinger Dentalkongress, ein Webinar oder eine andere Schulung – mit entsprechender Einweisung ist die DSGVO gar kein Problem.





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