Zahntechnischen Arbeiten werden in einem zahntechnischen Labor ausgeführt. Zu diesen Arbeiten gehört die Anfertigung von Zahnersatz, wie etwa Zahnkronen, Brücken und Prothesen. Außerdem werden dort verschiedene Behandlungsgeräte für die Kieferorthopädie, wie etwa Schienen für Kieferbrüche oder Knirscherschienen, hergestellt.
Ein solches Labor kann als Praxislabor oder als gewerbliches Dentallabor geführt werden. Führt der Zahnarzt als Einzelner ein Praxislabor, dann darf dieses auch nur ausschließlich für seine Praxis tätig werden. Deutschlandweit gibt es nur wenige Zahnarztpraxen, die mit einem eigenen Praxislabor arbeiten. Alternativ kann sich ein Zahnarzt an einem von mehreren Praxen betriebenen gemeinschaftlichen Praxislabor beteiligen. Auch das darf dann nur für die beteiligten Zahnärzte arbeiten.
Daneben kann Zahnersatz in einem gewerblichen Dentallabor angefertigt werden, das nicht an eine oder mehrere Praxen angegliedert ist. Dabei handelt es sich um einen Handwerksbetrieb, der Mitglied der dafür zuständigen Handwerkskammer ist. Außerdem sind viele Dentallabore über die zuständige Innung organisiert. Als gefahrengeneigtes Gesundheitshandwerk unterliegt jedes gewerbliche Dentallabor in Deutschland außerdem der Meisterpflicht. Deshalb muss mindestens eine Person im Dentallabor einen Großen Befähigungsnachweis haben. Meist ist das der Inhaber.
Auch wenn ein gewerbliches Dentallabor nicht direkt einer einzelnen Zahnarztpraxis zugeordnet ist, arbeiten beim Zahnersatz der Zahnarzt und die Zahntechniker im Dentallabor in enger Kooperation zusammen. Denn im Interesse des Patienten müssen beide Seiten die Prozessabläufe abstimmen.
Januar 2017