AS-Dentaltechnik Herne

Der Heil- und Kostenplan

Nach der Untersuchung und Beratung stellt Ihr Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan auf. Den Heil- und Kostenplan reichen Sie vor Beginn der prothetischen Behandlung bei Ihrer Krankenkasse ein. Lassen Sie sich in jeden Fall detailliert über Art und Kosten der vom Zahnarzt vorgeschlagenen Behandlung beraten.

Übernahme der Kosten durch die gesetzlich oder private Krankenkasse:

Ihr Zahnarzt ist nach der Berufsordnung verpflichtet, den Patienten über Behandlungs- und Kostenalternativen aufzuklären. Allerdings ist der Zahnarzt nicht dazu verpflichtet, seine Patienten darüber aufzuklären, welchen Anteil an den Behandlungskosten deren Privatversicherung übernehmen wird. Ist es für Ihren Behandler zweifelhaft, ob die Behandlung medizinisch notwendig ist, muss er darauf hinweisen, dass die Krankenversicherung die Kosten möglicherweise nicht erstattet. Diese Hinweispflicht besteht auch dann, wenn Sie die entsprechende Behandlung ausdrücklich wünschen. Die wichtigste Regel:

Die Behandlung sollte immer erst nach Klärung der Kostensituation vorgenommen werden.

Der Heil- und Kostenplan dient der Transparenz gegenüber dem Patienten. Bitten Sie Ihren Zahnarzt, den Heil- und Kostenplan und den Laborkostenvoranschlag, im Detail zu erklären.

Auf Basis Ihres Heil und Kostenplans erstellen wir Ihnen gerne kostenlos ein alternatives Angebot für die prothetische Versorgung (Feld „Laborkosten“ im HKP). Nutzen Sie dazu unser Kontaktformular.

Als Mitglied der Initiative ProDente können wir Ihnen hier eine Broschüre im PDF-Format mit detaillierten Informationen und Erklärungen zum HKP anbieten: